Än­de­rungs­ab­nah­men

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Limbach-Oberfrohna ausstellen. Dazu gehören Tuningmaßnahmen wie etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängerzugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?

Unsere Mitarbeiter prüfen die am Fahrzeug durchgeführten Änderungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften und der Auflagen im zugehörigen Gutachten. Bei positivem Abschluss der Abnahme stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Vorschriftsmäßigkeit der Änderung aus, welche Sie je nach Art der Änderung im Fahrzeug mitführen oder der Zulassungsstelle zur Eintragung vorlegen müssen.“

Keine Bescheinigung der Änderungsabnahme vorhanden?

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit auch das Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) N. Heinrich als Partner - hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.